AGB Drucken

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Der Praxisinhaber verfügt mit Wirkung vom 1. September 1989Rebhühner und Fuchs
    über eine Approbation als Tierarzt.
  2. Der Tierarzt-Klienten-Vertrag kommt durch Auftrag und Zusage
    in mündlicher, schriftlicher oder elektronischer Form  bzw. das
    Vorstellen des Tieres sowie durch die mündliche Annahme des
    Auftrages oder den Beginn der tierärztlichen Untersuchung zu-
    stande.
  3. Wir behalten uns das Recht zur Behandlungsverweigerung
    vor. Davon ausgenommen sind lebensbedrohliche Notfälle
    und solche Fälle, die sich nach tierärztlichem Ermessen bis
    zum nächsten Werktag zu einem lebensbedrohlichen Not-
    fall fortentwickeln können.
  4. Unser Notfalldienstbezirk umfaßt das Gebiet der Altkreise
    Greifswald und Wolgast ausschließlich der Insel Usedom.
  5. Wir verpflichten uns zur Erfüllung des Behandlungsvertrages
    unter Wahrung der tierärztlichen Sorgfaltspflicht sowie unter
    Verwendung von wissenschaftlich indizierten und allgemein an-
    erkannten Regeln der Behandlung entsprechenden Methoden
    zur Wiederherstellung oder Aufrechterhaltung der Gesundheit
    des vorgestellten Tieres. Ein Rechtsanspruch auf Erfolg thera-
    peutischer Maßnahmen kann nicht gegeben werden. Das Selbst-
    bestimmungsrecht des Tierbesitzers bleibt gewahrt.
  6. Der Klient ist verpflichtet, die Krankengeschichte, eventuelle Vorbehandlungen und eine etwaige Aggressivität seines Tieres wahrheitsgemäß offenzulegen, diagnostische und therapeutische Maßnahmen der Praxis zu unterstützen sowie tierärztlichen Anordnungen Folge zu leisten.
  7. Unsere Leistungen sind grundsätzlich sofort in bar oder per Girocard zu bezahlen. Wir behalten uns vor, gegen Vorkasse tätig zu werden. In Ausnahmefällen stellen wir Rechnungen aus. Rechnungen sind sofort fällig und spätestens innerhalb von 30 Tagen rein netto zu begleichen. Die Zahlung gilt erst als geleistet, wenn wir über den Betrag verfügen können. Bei Zahlungsverzug erheben wir Mahngebühren und Mahnzinsen. Die Höhe des Mahnzinses liegt 5 % über dem Basiszinssatz der Bundesbank.
  8. Die von uns abgegebenen Medikamente und Waren bleiben unser Eigentum, solange der Klient nicht seine gesamten Verbindlichkeiten uns gegenüber erfüllt hat.
  9. Unsere tierärztlichen Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) vom 15. 8. 2022 (BGBl. I, S. 1401) abgerechnet. Die Preise für rezeptpflichtige Medikamente werden nach der Arzneimittelpreis-Verordnung (AMPreisV) vom 14. 11. 2003 berechnet (BGBl. I, S. 2190, 2254.).
    Wir behalten uns Preisanpassungen entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes in Deutschland vor. Unsere Angebote sind u. a. aufgrund etwaiger unvorhersehbarer Umstände des einzelnen Falles grundsätzlich freibleibend.
  10. Der Umtausch oder die Rücknahme von Arzneimitteln, Diät- und Ergänzungsfuttermitteln ist grundsätzlich nicht möglich. Wir betreiben keinen Versandhandel.
  11. Personenbezogene Daten aus dem Vertragsverhältnis werden zum Zwecke der Datenverarbeitung gespeichert. Sie unterliegen dem Bundesdatenschutzgesetz, der Datenschutzgrundverordnung sowie der tierärztlichen Schweigepflicht. Kunden- und Patientendaten werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Davon ausgenommen sind Datenübermittlungen im Zusammenhang mit Überweisungen an andere Tierarztpraxen bzw. Tierkliniken, Laboruntersuchungen in Fremdlaboren sowie bei Auftreten von melde- und anzeigepflichtigen Tierseuchen. Die Tätigkeit von Geheimdiensten entzieht sich unserer Kontrolle.
  12. Für planbare Operationen, aufwendige Untersuchungen und Behandlungen oder bei Bedarf vergeben wir Termine außerhalb unserer Sprechstunden. Werden vereinbarte Termine vom Klienten ohne persönliche oder telefonische Absage 24 Stunden vor dem Termin nicht wahrgenommen, behalten wir uns vor, die nicht erfolgte Behandlung in Rechnung zu stellen.
  13. Behinderung durch höhere Gewalt oder Betriebsstörungen berechtigen uns zum Rücktritt vom Vertrag.
  14. Gerichtstand für alle Streitigkeiten ist das für Greifswald örtlich zuständige Gericht.

 

Im folgenden verweisen wir auf speziell für Tierärzte geltendes Recht:

  • Bundes-Tierärzteordnung (BTÄO) vom 20. 11. 1981 (BGBl. I, S. 1193ff.), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 31. 10. 2006 (BGBl. I, S. 2407)
    s. u. www.bundestieraerztekammer.de
  • Heilberufsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 22. 1. 1993
  • Berufsordnung der Landestierärztekammer Mecklenburg-Vorpommern vom 19. 7. 2006
  • Notfalldienstordnung der Landestierärztekammer Mecklenburg-Vorpommern vom 15. 12. 2009
    s. u. www.landestieraerztekammer-mv.de